Bezirke

Der Gliederungen des BDAJ-NRW werden in sechs Bezirke unterteilt. Diese dienen unseren Gliederungen als informalle Plattform zum Austausch und stellen eine Brücke zwischen Landes- und Kommunalebene dar.

 

  • A.) Ostwestfalen-Lippe (OWL) 
    (Bad Salzuflen, Bielefeld, Bünde, Gütersloh, Herford, Münster, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück, BDAS-Bielefeld)

 

  • B.) Ruhrpott
    (Bergkamen (Unna), Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Schwerte, Menden, BDAS-Bochum, BDAS-Dortmund)

 

  • C.) Ruhrpott 2
    (Gelsenkirchen, Gladbeck, Marl, Recklinghausen, Mülheim a.d.R., BDAS-Duisburg-Essen, BDAS-Münster

 

  • D.) Bergisches Land
    (Lüdenscheid, Remscheid, Solingen, Velbert, Wuppertal, BDAS-Wuppertal)

 

  • E.) Rhein
    (Aachen, Bonn, Düren, Hürth, Kerpen, Köln, Königswinter, Siegen, Troisdorf, BDAS-Aachen, ASV-Köln, BDAS-Siegen)

 

  • F. Niederrhein
    (Duisburg, Düsseldorf, Emmerich, Grevenbroich, Heinsberg, Krefeld, Moers, Mönchengladbach, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Kamp-Lintfort, Wesel, BDAS-Düsseldorf)

 

 

 

Einige Erläuterungen zur Arbeit unserer Bezirksebene:

 

1.) Zur besseren Erledigung der Arbeit und der Erzielung von Synergieeffekten bildet der Landesvorstand Bezirke. Jede Gliederung wird nach geographischen Gesichtspunkten einem Bezirk zugeordnet. Auf Antrag an den Landesvorstand kann eine Zuordnung in einen anderen Bezirk erfolgen.

2.) An den Bezirkssitzungen, die zumindest halbjährlich stattfinden sollen, können die entsprechenden Gliederungen mit beliebig vielen Personen teilnehmen. Jede Giederung besitzt allerdings nur ein Stimmrecht. Zu Beginn der Sitzung ist zu klären, welche Person dieses Stimmrecht wahrnimmt. Weiterhin nimmt der Landesvorstand ebenfalls an den Sitzungen teil und besitzt ebenfalls ein Stimmrecht.

3. Jeder Bezirk wählt unter sich einen Sprecher_innen-Rat. Dieser besteht aus vier Personen und ist nach Möglichkeit geschlechterparitätisch zu besetzen. Mitglieder des Landesvorstandes und der Landeskontrollkommission können nicht gewählt werden. Der Rat bleibt jeweils bis zu einem Jahr im Amt und organisiert die Bezirkssitzungen. Er dient weiterhin als Bindeglied zum Landesvorstand. Die Mitglieder des Rates haben kein Stimmrecht auf den Bezirkssitzungen, es sei denn sie sind von der eigenen Ortsjugend dazu legitimiert. Scheidet ein_e Sprecher_in während der einjährigen Amtszeit aus, so kann auf der folgenden Sitzung nachgewählt werden. Die Amtszeit der nachgewählten Person endet aber gemeinsam mit den bereits amtierenden Sprecher_innen.