Regeln der Transkription – Einfaches Transkriptionssystem

1. Es wird wörtlich transkribiert, also nicht lautsprachlich oder zusammenfassend. Vorhandene Dialekte werden möglichst wortgenau ins Hochdeutsche übersetzt. Wenn keine eindeutige Übersetzung möglich ist, wird der Dialekt beibehalten, zum Beispiel: Ich gehe heuer auf das Oktoberfest.

2. Wortverschleifungen werden nicht transkribiert, sondern an das Schriftdeutsch angenähert. Beispielsweise „Er hatte noch so‘n Buch genannt“ wird zu „Er hatte noch so ein Buch genannt“ und „hamma“ wird zu „haben wir“. Die Satzform wird beibehalten, auch wenn sie syntaktische Fehler beinhaltet, beispielsweise: „bin ich nach Kaufhaus gegangen“.

3. Wort- und Satzabbrüche werden mit / markiert: „Ich habe mir Sor/ Gedanken gemacht“. Wortdoppelungen werden immer notiert.

4. Interpunktion wird zu Gunsten der Lesbarkeit geglättet, das heißt bei kurzem Senken der Stimme oder uneindeutiger Betonung wird eher ein Punkt als ein Komma gesetzt. Dabei sollen Sinneinheiten beibehalten werden.

5. Pausen werden durch drei Auslassungspunkte in Klammern (...) markiert.

6. Verständnissignale und Füllaute des Interviewers („mhm, ja, aha, ähm“ etc.) werden transkribiert wie folgt: //mhm//. Alle Äußerungen des Befragten werden transkribiert. Dies bedeutet auch Fülllaute wie Mhm und Ähm. Sprecherüberlappungen werden durch ein // gekennzeichnet. Zu Beginn des Einwurfes erfolgt ein //. Der Text, der gleichzeitig gesprochen wird, liegt dann innerhalb dieser //. Die Textteile, wenn sie länger sind als Verständnissignale, erhalten jeweils eine eigene Zeile. Die jeweiligen Überlappungen sollen nicht detailliert gekennzeichnet werden, da eine genaue Wiedergabe zu viel Zeit braucht.

7. Besonders betonte Wörter oder Äußerungen werden durch GROSSSCHREIBUNG gekennzeichnet.

8. Jeder Sprecherbeitrag erhält eigene Absätze. Zwischen den Sprechern gibt es eine freie, leere Zeile. Auch kurze Einwürfe (mit Ausnahme von Verständnissignalen und Füllauten unter 6.) werden in einem separaten Absatz transkribiert. Mindestens am Ende eines jeden Absatzes werden Zeitmarken eingefügt.

9. Emotionale nonverbale Äußerungen der befragten Person und des Interviewers, die die Aussage unterstützen oder verdeutlichen (etwa wie lachen oder seufzen), werden beim Einsatz in Klammern notiert.

10. Unverständliche Wörter werden mit (unv.) in der Klammer gekennzeichnet. Längere unverständliche Passagen sollen möglichst mit der Ursache versehen werden (unv., Handystörgeräusch) oder (unv., Mikrofon rauscht). Vermutet man einen Wortlaut, ist sich aber nicht sicher, wird das Wort bzw. der Satzteil mit einem Fragezeichen in Klammern gesetzt. Zum Beispiel: (unv.: Xylomethanolin?). Generell werden alle unverständlichen Stellen mit einer Zeitmarke versehen, wenn innerhalb von einer Minute keine Zeitmarke gesetzt ist.

11. Die interviewende Person wird durch ein „I:“, die befragte Person durch ein „B:“ gekennzeichnet. Bei mehreren Interviewpartnern (z.B. Gruppendiskussion) wird dem Kürzel „B“ eine entsprechende Kennnummer oder ein Name zugeordnet (z.B. „B1:“, „Peter:“).

12. Das Transkript wird als Rich Text Format (.rtf-Datei) gespeichert. Benennung der Datei entsprechend des Audiodateinamens (ohne Endung wav,mp3). Beispielsweise: Interview_04022011.rtf oder Interview_schmitt.rtf

13. Eigennamen von Personen sind abzukürzen mit dem Anfangsbuchstaben. Falls innerhalb eines Textes zwei Namen mit gleichen Anfangsbuchstaben auftauchen ist jeweils der 2. Buchstabe hinzuzunehmen. Die genaue Bedeutung (falls sie für die Auswertung später noch von Belang sein sollte) wird ggf. in einem gesonderten Dokument festgehalten. Auch Städte werden anonymisiert und mit durch z.B. (deutsche Großstadt) chiffriert.

14. Zitate innerhalb des Textes werden in „Anführungszeichen“ gesetzt. Doppelpunkte und Bindestriche dienen der Unterstreichung der Satzmelodie.

 

 

 

Quelle: Dresing, Thorsten / Pehl, Thorsten: Praxisbuch Interview, Transkription & Analyse. Anleitungen und Regelsysteme für qualitativ Forschende. 7. Auflage. Marburg, 2018.